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Es gibt massenhaft Forderungen der EU, Anfragen an das Umweltbundesamt, Empfehlungen von Instituten sowie Bürgerinitiativen,
die ein Ende der Massentierhaltung in der heutigen Form fordern, weil wir unsere Böden und unser Grundwasser zugrunde richten
und durch den Einsatz von Medikamenten die Wirksamkeit von Antibiotika beim Menschen verloren geht.
In einer Ärzteinitiative gegen Massentierhaltung wird auf 15.000 bis 20.000 tote Menschen pro Jahr in Deutschland
durch MRSA-Keime hingewiesen.
Ganz zu schweigen von den katastrophalen Auswirkungen auf die dritte Welt durch Entzug von Nahrungsmitteln für unsere Tierproduktion
und durch Vernichtung deren Tierwirtschaft durch unsere Exporte.
Trotzdem wurde am 15. April 2014 der Bau der oben gezeigten Legenhennenfarm mit 30.000 Hennen vom Landratsamt Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge genehmigt und im JUNI im Landkreisboten den Bürgern bekannt gegeben.
Die Bürger hatten wie schon bei den Legennenfarmen in Stacha und in Berthelsdorf keine Möglichkeit
auf diese Entscheidung Einfluss zu nehmen. Die Bürger waren von vorn herein ausgeschlossen.
Solange noch kein Bagger auf dem Felde steht, sollten wir kämpfen, um unser schönes Tal so zu erhalten, wie es heute ist!
Die Aarhus-Konvention gibt jedem Bürger das Recht, sich in Entscheidungen der Behörden in Umweltfragen einzumischen.
Demokratie - also die Herrschaft des Volkes - ist nur gegeben, wenn sie tatsächlich gelebt und in Anspruch genommen wird.
Es geht nicht um Konfrontation, sondern um Gemeinsamkeit.
Wir atmen alle die gleiche Luft und ernähren uns von der selben Erde.
Ist es aus dieser Sicht nicht sinnvoll, nach Lösungen zu suchen, damit wir den nachfolgenden Generationen eine intakte
Umwelt übergeben können? Sollten wir unser Tun nicht tatsächlich darauf ausrichten?
Bitte besuchen Sie in Abständen diese Seite und verfolgen Sie die aktuellen Informationen bzw. Änderungen,
insbesondere den Schriftverkehr mit den Behörden.
- Aarhus-Konvention
- Legehennenfarm Berthelsdorf mit Bildern und Kommentaren
- Widersprüche in der Langburkersdorfer Genehmigung
- Umweltbelastung und Gefährung der Anwohner durch Keime aus Bioaerosolen
- Literaturhinweise
- weiterführende Links
- Blog - Meinungen
- Schriftverkehr zwischen Bürgern und Behörden
- Links zu Kabarettisten
- weitere Kontaktadressen
- Kontakte - Impressum
Aarhus-Konvention - Beteiligungsrechte
Die Aarhus-Konvention ist in dem Geist entstanden, Bürgerinnen und Bürgern gesetzlich verankerte Mitspracherechte in Umweltfragen zu geben.
Wirksamer Umweltschutz bedarf der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Erfahrungen haben gezeigt, dass Beschwerden aus der Bevölkerung dazu beitragen,
die mangelnde Umsetzung von Gesetzen oder europäischen Richtlinien aufzudecken. Grundvoraussetzung für eine solche aktive Rolle ist, dass jede und jeder Möglichkeiten hat,
sich über die Umwelt zu informieren und sich in Entscheidungsprozesse einzubringen.
Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken, haben die Staaten der europäischen Region im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen.
Unsere Bundesregierung hat der Aarhus-Konvention 2007 zugestimmt.
Diese legt wichtige Rechte für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutz fest.
- freier Zugang zu Umweltinformationen für jedermann
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz bei Planungen durch frühzeitige öffentliche Bekanntmachung
- Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Gebührenverordnung
Links zu ausführlichen Informationen zur Aarhus-Konvention
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Legehennenfarm Berthelsdorf
Die Legehennenanlagen mit je 30.000 Tieren in Stacha bei Demitz-Thumitz, Neustadt/Sa. OT Berthelsdorf und Neustadt/Sa. OT Langburkersdorf
sind prinzipiell baugleiche Anlagen des gleichen Eigentümers. Am Beispiel Berthelsdorf kann gezeigt werden, wie sich eine Anlage entwickelt
und von den ursprünglich im Genehmigungsverfahren enthaltenen Reglungen entfernt hat. Gleiches passiert mit den anderen Anlagen.
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Luftaufnahme vom 22.06.2014 mit freundlicher Genehmigung von Herrn Bernd Hauswald.
An diesen Bildern kann man ganz genau erkennen, dass zwar eine grosse Anlagenfläche
(12.000qm =12Hektar), und damit jeder Henne theoretisch 4qm Auslauf zur Verfügung stehen, sich
die Hennen in Wirklichkeit nur ca. 50m vom Stall entfernen.
Damit ergeben sich nur 180m x 100m = 18.000qm/30.000 Hennen = 0,6 qm/Henne ! Und das soll BIO sein ???
In der Genehmigung für die Anlage in Langburkersdorf heisst es auf Seite 13:
Jeder Stall erhält separate Auslaufflächen, die sich an die Kaltscharrräume anschliessen.
Die Flächen sind so bemessen, dass jedem Tier 4qm (insgsamt 12ha) Auslauf zur Verfügung stehen.
Um zu begründen, dass es für die anderen vorhandenen Tierarten keinen Schaden gibt, heisst es auf Seite 25:
Mit der geplanten Extensivierung des Grünlandes nördlich der Gehegefläche verbessern
sich die Sommerlebensräume .. Zum Einen werden die Hennen die stallfernen Flächen kaum frequentieren. . .
Hier ist dem Antragesteller klar, dass von den Hennen bei der gewählten Anlagenform die 4qm zur
Verfügung stehender Fläche nicht benutzen werden, also keine tierartgerechte Haltung stattfinden wird.
Die Flächenangabe ist Etikettikettenschwindel, um den Begriff BIO zu begründen.
Fotos vom 30.06.2014: Man erkennt ganz deutlich, dass tatsächlich nur die unmittelbar stallnahen Flächen
von den Hühnern benutzt werden!
Merkwürdigerweise sind trotz schönen Wetters keine Hühner zu sehen!? Hängt das vielleicht mit einem verkürzten
Tagesrhythmus für die Tiere zusammen, um zu höheren Erträgen zu kommen?
Fotos im August 2014: Vereinzelte Hühner sind zu sehen, die sich ausschliesslich in Stallnähe aufhalten,
wo kein Gras mehr vorhanden ist (soviel zu BIO).
Im restlichen Gelände, welches die Hühner nicht benutzen, steht hohes Unkraut.
Bei den sichtbaren Hühnern kann es sich nur um einen sehr kleinen Teil der 30.000 Tiere handeln. Wo ist denn der Rest?
Fotos vom 14.11.2014: Vor den Ställen wurden die kahlen Flächen mit Gras neu eingesät,
was man am leichten hellgrün erkennen kann.
Das übrige Gelände wurde von den Legehennen nicht begangen und sieht geauso aus wie
zum Beginn es Sommers.
D.h. die Auslauffläche von 4qm pro Legehenne, die Begründung für das BIO-Merkmal ist,
wurde, wie man leicht erkennen kann, tatsächlich nicht benutzt.
Bei Google kann man zur Zeit Aufnahmen Stand Sommer 2014 sehen.
Das linke Bild zeigt die Anlage in Stacha (nördlich von Demitz-Thumitz), das rechte Bild
zeigt die Anlage in Berthelsdorf.
Bei beiden Anlagen ist eindrucksvoll sichtbar, dass die Hühner nur
die stallnahen Flächen benutzen
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Keime
In Kürze werden hier besonders gravierende Informationen über die gesundheitlichen Risiken zusammen getragen,
die sich mit Massentierhaltungen im Allgemeinen und der geplanten Legenhennenfarm im Speziellen ergeben.
Bis dahin sei auf die nachfolgenden Quellen verwiesen.
Hier zunächst nur einige Schwerpunkte:
- Stallstäube, die über die Lungenbläschen des Menschen aufgenommen werden, sind generell kritisch
- Stallstäube werden durch Gebläse ungefiltert in die Umgebung abgegeben und durch Luftströmungen viele Kilometer weit transportiert.
Insofern ist die unbeteiligte Bevölkerung mit betroffen.
- Allergien bei Mitarbeitern der Farmen werden als Berufskrankheit anerkannt, die Anwohner in der Nähe
haben mit ihren Allergien oder Erkrankungen eben nur Pech!
Was ist in der Abluft aus Leghennenanlagen enthalten:
- Stäube bestehend aus Partikeln von Federn, Haaren, Fell, Kot, Urin, Haut
Krankheitsbilder: Allergien
Problem: Die Allergien können untypisch sein. Der eindeutige Ursachennachweis für eine Massentieranlage ist schwierig.
- Pilze
Krankheitsbilder: Pilzkolonien im Körper, die das Pilzgift Gliotoxin bilden, Schädigung der Wände der Blutgefässe, Gefässverstopfung.
Phytomykosen verlaufen meist tödlich.
Problem: Pilze sind schwer erkennbar und werden häufig zu spät erkannt
- Bakterien ( Campylobacter, Salomellen, Eitererreger wie Staphylokokken und Streptokokken u.a.)
Krankheitsbilder: Darmentzündung, Gehirnhautentzündung, Lungenentzündung
Problem: Einige Bakterienarten sind gegen Antibiotika resistent geworden.
Damit sind die ausgelösten Krankheiten nicht therapierbar und können tödlich enden
(MRSA-Keime oder Krankenhauskeime).
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weiterführende Links
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Literaturhinweise
"Dokumentation Massentierhaltung", von Altmann und Altmann-Brewe, Isensee Verlag Oldenburg, ISBN 978-3-89995-885-0
Ein umfassendes Standardwerk mit über 200 seriösen Quellenangaben wie WHO, Europäische Kommission,
Bundesumweltamt, Bundesgesundheitsblatt, Deutscher Bundestag, diverse Landtagsanfragen,
Verbraucherzentrale, Foodwatch, Greenpeace, Robert-Koch-Institut usw.
Erschreckend informativ! Was werden unsere Kinder und Enkel sagen? Pflichtlektüre !!!
Link zum Buch über Amazon mit entsprechenden Beschreibungen und Kritiken
Auszug aus dem genannten Buch von Seite 80 f :
Pressemitteilung vom 15.11.2011:
NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel legt umfangreichen Forderungs- und Maßnahmenkatalog vor − Bundesregierung muss Blockadepolitik aufgeben:
Unter dem Deckmantel des Datenschutzes habe die Bundesregierung bisher versucht, die Wege der Antibiotika-Ströme (in der Massentierhaltung) zu verschleiern. ..
Seit Januar 2011 werden die Arzneimittelverwendungen bei Schwein und Rindern erfasst. Allerdings ist die Geflügelwirtschaft davon ausgenommen.
Die Bundesregierung hat der Geflügelindustrie einen Blankobrief für den Einsatz von Antibiotika ausgestellt. ..
Es ist ein Bärendienst für den Verbraucherschutz, wenn die Verbraucherschutzministerin (Frau Aigner) der Geflügellobby mehr Zugeständnisse macht,
als den Konsumenten im Land.
Wenn selbst ein Minister von Blockadepolitik und Lobbyismus zugunsten der Geflügelwirtschaft spricht, braucht man sich nicht wundern,
dass immer wieder neue Tieranlagen genehmigt werden und in den Genehmigungen die Bürger nur am Rande als Schutzgut auftauchen.
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Schriftverkehr zwischen Bürgern und Behörden
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Blog - Meinungen
Erklärung: Um unsachlichen Äusserungen entgegenzuwirken gibt es keinen öffentlichen Blog.
Jede Mail, die hier eingeht - ob pro oder kontra - wird auf der Seite berücksichtigt, sofern diese sachlich ist.
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